Meister
BAFöG
Das neue Meister-BAföG - Kein Geld verschenken !
Förderbeträge
Rückzahlung des Darlehens
Erlass des Darlehens
Förderung von Bundeswehrsoldaten
Antragstellung
Zuständige Behörden
Checkliste für die
Beantragung von Meister-BAföG
Förderbeträge
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Rückzahlung des Darlehens
Das von der Kfw Bankengruppe zu gewährende Darlehen ist während der
Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit zins- und tilgungsfrei.
Die Karenzzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei geringem Einkommen
oder Arbeitslosigkeit) auf bis zu 6 Jahre ab Beginn der Maßnahme verlängert werden.
Während der Karenzzeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen
Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren mit monatlichen Raten von
mindestens 128 Euro zu tilgen, es kann allerdings auch vorzeitig vollständig
zurückgezahlt werden, ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird.
Für ab dem 1.7.2009 begonnene Maßnahmen werden bei bestandener Fortbildungsprüfung gegen Vorlage des
Prüfungszeugnisses auf Antrag 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens
für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen.
Erlass des Darlehens
Gründen oder übernehmen Geförderte innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der
Maßnahme ein Unternehmen oder eine berufliche Existenz, werden ihnen auf Antrag 66 % des
auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen.
Voraussetzung ist, dass der/die Geförderte
- die Abschlussprüfung bestanden hat,
- das Unternehmen oder die freiberufliche Existenz mindestens 1
Jahr führt und
- spätestens am Ende des dritten Jahres nach der
Existenzgründung mindestens zwei Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens
vier Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt hat (zumindest eine Person davon
nicht nur geringfügig beschäftigt).
Der Antrag auf diesen Erlass ist bei der KfW-Bankengruppe in Bonn zu stellen, die unter der
Tel. Nr. 0228-831-0 auch Ansprechpartner für Nachfragen zum Darlehen ist.
Förderung
von Bundeswehrsoldaten
Auskunft über die finanzielle Förderung von Bundeswehrsoldaten gibt der
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr.
Antragstellung
Anträge sollten rechtzeitig vor
Beginn der Maßnahme gestellt werden (die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 8 - 12 Wochen).
Unterhaltsbeiträgewerden ab Beginn des Monats geleistet, in dem der Lehrgang tatsächlich
beginnt, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen
ist nicht möglich.
Der Maßnahmebeitrag
muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme
oder eines jeden Maßnahmeabschnitts bei der zuständigen Stelle beantragt werden,
Prüfungsgebühren können gegen Vorlage der Rechnung nachgefördert werden.
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Zuständige Behörden
Für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in
der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien
Städten am ständigen Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmers zuständig.
Ausnahmsweise besteht eine besondere Zuständigkeit in:
Niedersachsen + Bremen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH
NBank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: 0511 - 30031-497 |
Hamburg
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 - 35905389 |
Hessen
Ämter für
Ausbildungsförderung bei
den Studentenwerken
|
Thüringen
Thüringer
Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Tel.: 03643 - 585 |
Nordrhein
-Westfalen
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
- Ausbildungsförderung -
50606 Köln
Tel.: 0221 - 1474980
(Beratung und
Antragsannahme durch
die Kammern für ihre
jeweiligen Berufsbereiche) |
Sachsen
Handwerkskammern
und Industrie- und
Handelskammern in
Chemnitz, Dresden und
Leipzig für ihre jeweiligen
Berufsbereiche,
sowie
Sächsisches
Landesverwaltungsamt für
Ausbildungsförderung
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz,
Tel.: 0371 - 5628526 |
Schleswig -
Holstein
Investitionsbank des
Landes
Schleswig - Holstein,
Gartenstr. 9
24103 Kiel
Tel.: 0431-9905-3238
Internet: www.ib-sh.de |
Für weitere Fragen zum Meister-BAföG steht Ihnen
selbstverständlich auch die Verwaltung der btz Heide (Frau Reimers oder Frau Eisberg)
gerne zur Verfügung.
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Checkliste für die
Beantragung von Meister-BAföG
Diese Unterlagen sollten Sie ihrem Antrag beifügen:
Bitte beachten Sie das Merkblatt für Leistungen nach dem AFBG
PDF-download
Vollzeitmaßnahmen:
Sie haben Einkommen und / oder Vermögen:
Sie sind verheiratet:
Sie haben Kinder:
- Belege über das Einkommen der Kinder
- Belege über Kindergeldzahlungen
Sie sind ledig und haben ein Kind:
- Nachweis über Kinderbetreuungskosten
Sie sind Ausländer:
Während und zum Ende des Lehrgangs benötigen Sie:
Hinweis: Die Belege sind als Kopien beizufügen.
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Bildungs- und Technologiezentrum Heide
Stiftstraße 83 - 25746 Heide - Telefon (0481) 8566-0 - Telefax (0481)
8566-21 - e-mail: info@btz-heide.de |