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Wer kann die Meisterprüfung ablegen?
Jeder, der die Gesellenprüfung
in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will,
bestanden hat.
Jeder, der eine andere Gesellenprüfung oder andere Abschlußprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk,
in dem er die Meisterprüfung ablegen will eine 13 monatige Berufstätigkeit
ausgeübt hat. Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr muss vom zuständigen
Kreiswehrersatzamt (ATN-Bescheinigung) bescheinigt werden.
Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen:
Teil I Praktische Prüfung
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Ausbilder |
· Meisterprüfungsprojekt
· Entwurfsarbeit mit Kalkulation
· Situationsaufgabe
· Fachgespräch
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Staatl. gepr. Techniker, Elektrotechnik Volker Stelling
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| Teil II Fachtheoretische Prüfung |
Ausbilder |
· Elektro- und Sicherheitstechnik
· Auftragsabwicklung
· Betriebsführung und Betriebsorganisation
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Staatl. gepr. Techniker, Elektrotechnik Volker Stelling
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| Teil III Wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse |
Ausbilder |
| - Rechnungswesen und Controlling |
Dipl. Volkswirt Dr. Wolfgang Heyn |
| - Wirtschaftslehre |
Kfz-Mechanikermeister Bernd Brunssen |
| - Rechtliche und steuerliche Grundlagen |
Dipl. Volkswirt Dr. Wolfgang Heyn
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| Teil IV Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse |
Ausbilder |
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen
und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und
Einstellung von Auszubildenden
durchführen
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
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Kfz-Mechanikermeister Bernd Brunssen |
Bei uns können Sie sich auch auf einzelne Prüfungsteile vorbereiten!
 
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