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e_wand.jpg (23108 Byte)Wer kann die Meisterprüfung ablegen?
Jeder, der die Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat.

Jeder, der eine andere Gesellenprüfung oder andere Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will eine 13 monatige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr muss vom
zuständigen Kreiswehrersatzamt (ATN-Bescheinigung) bescheinigt werden.

Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen:

Teil I Praktische Prüfung
Ausbilder
· Meisterprüfungsprojekt
· Entwurfsarbeit mit Kalkulation
· Situationsaufgabe
· Fachgespräch
Staatl. gepr. Techniker, Elektrotechnik Volker Stelling


Teil II Fachtheoretische Prüfung Ausbilder
· Elektro- und Sicherheitstechnik
· Auftragsabwicklung
· Betriebsführung und Betriebsorganisation
Staatl. gepr. Techniker, Elektrotechnik Volker Stelling


Teil III Wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse Ausbilder
- Rechnungswesen und Controlling Dipl. Volkswirt Dr. Wolfgang Heyn
- Wirtschaftslehre Kfz-Mechanikermeister Bernd Brunssen
- Rechtliche und steuerliche Grundlagen Dipl. Volkswirt Dr. Wolfgang Heyn


Teil IV Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse Ausbilder
- Grundlagen der Berufsbildung
- Planung der Ausbildung
- Einstellung von Auszubildenden
- Ausbildung am Arbeitsplatz
- Förderung des Lernprozesses
- Ausbildung in der Gruppe
- Abschluss der Ausbildung
Kfz-Mechanikermeister Bernd Brunssen
Bei uns können Sie sich auch auf einzelne Prüfungsteile vorbereiten!

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