Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (Maßnahmebeitrag) wird eine Förderung bis zu 15.000 Euro gewährt. Der Maßnahmebeitrag wird zu 40 % als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert, für die restlichen 60 % wird ein Darlehen gewährt.
Die Kosten des Meisterstücks können bis zur Hälfte dieser Kosten, max. 2.000 Euro, durch Einbeziehung in das Darlehen gefördert werden.
Bei Maßnahmen in Vollzeitform und mindestens 400 Unterrichtsstunden (bei den Meisterkursen an der btz Heide werden diese Voraussetzungen erfüllt) wird zusätzlich ein monatlicher Unterhaltsbeitrag gewährt. Der Unterhaltsbeitrag beläuft sich auf monatlich:
Die Höhe des monatlichen Unterhaltsbeitrags ist u. a. abhängig von der Einkommens- und Vermögenssituation des Teilnehmers, dem Einkommen des Ehegatten, der Wohnsituation, der Höhe der Miete und der Art der Krankenversicherung. Der Unterhaltsbeitrag enthält bei Alleinstehenden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von monatlich maximal 391 Euro, bei Verheirateten von monatlich. maximal 509 Euro, zusätzlich für jedes Kind monatlich 129 Euro. Für den Differenzbetrag besteht ein Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der KfW Bankengruppe.Alleinerziehende können zusätzlich einen monatlichen Zuschuss für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres in Höhe von 130 Euro pro Kind beantragen.
Das von der Kfw Bankengruppe zu gewährende Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit zins- und tilgungsfrei.
Die Karenzzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei geringem Einkommen oder Arbeitslosigkeit) auf bis zu 6 Jahre ab Beginn der Maßnahme verlängert werden. Während der Karenzzeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen, es kann allerdings auch vorzeitig vollständig zurückgezahlt werden, ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird.
Für ab dem 1.8.2016 begonnene Maßnahmen werden bei bestandener Fortbildungsprüfung gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses auf Antrag 40% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen.
Gründen oder übernehmen Geförderte innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme ein Unternehmen oder eine berufliche Existenz, ist ein Erlass auf die Lehrgangs-und Prüfungsgebühren, die auf das Restdarlehen entfallen, möglich. Die genaue Höhe der Summe erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Bafög-Amt.
Voraussetzungen sind unter anderem, dass der/die Geförderte
Auskunft über die finanzielle Förderung von Bundeswehrsoldaten gibt der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr.
Anträge sollten rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 12 - 16 Wochen). In Einzelfällen kann die Bearbeitung auch noch länger dauern.
Unterhaltsbeiträgewerden ab Beginn des Monats geleistet, in dem der Lehrgang tatsächlich beginnt, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Eine rückwirkende Bewilligung von Unterhaltsbeiträgen ist nicht möglich.
Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme oder eines jeden Maßnahmeabschnitts bei der zuständigen Stelle beantragt werden, Prüfungsgebühren können gegen Vorlage der Rechnung nachgefördert werden.
Für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmers zuständig.
Ausnahmsweise besteht eine besondere Zuständigkeit in:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen GmbH
NBank Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover
Tel.: 0511 - 30031-497
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
- Ausbildungsförderung -
50606 Köln
Tel.: 0221 - 1474980
(Beratung und Antragsannahme durch die Kammern für ihre jeweiligen Berufsbereiche)
Ämter für
Ausbildungsförderung bei
den Studentenwerken
Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in
Chemnitz, Dresden und
Leipzig für ihre jeweiligen
Berufsbereiche,
sowie Sächsisches Landesverwaltungsamt für Ausbildungsförderung
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz
Tel.: 0371 - 5628526
Investitionsbank desLandes
Schleswig - Holstein,
Gartenstr. 9
24103 Kiel
Tel.: 0431-9905-3238
Internet: www.ib-sh.de
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040 - 35905389
Für weitere Fragen zum Meister-BAföG steht Ihnen selbstverständlich auch die Verwaltung der btz Heide (Frau Fahl/Frau Roßmann) gerne zur Verfügung.
Diese Unterlagen sollten Sie ihrem Antrag beifügen:
Bitte beachten Sie das Merkblatt für Leistungen nach dem AFBG
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Hinweis: Die Belege sind als Kopien beizufügen.